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QUALITÄT DER REIHENUNTERSUCHUNGEN

Im Allgemeinen gelten die Vor- und Nachteile des Screenings auch für die Reihenuntersuchungen.
Bei einem Screening sind alle Teilnehmer den Nachteilen des Screenings ausgesetzt, während die Vorteile nur den Teilnehmern zugutekommen, bei denen der Risikofaktor oder die Krankheit festgestellt wird. Auf die

Reihenuntersuchungen trifft dies umso mehr zu, als das Screening systematisch einer gesamten vordefinierten Zielgruppe angeboten wird.

Bei der Organisation einer Reihenuntersuchung ist es daher äußerst wichtig, dass die Vorteile des Screenings in einem ausreichenden Maße überwiegen und die Qualitätssicherung des Screenings gewährleistet ist.

Um dies zu gewährleisten, wurden in der flämischen Gesetzgebung Kriterien aufgenommen, die ein Screening im Rahmen einer Reihenuntersuchung erfüllen muss. Diese Bedingungen beruhen weitgehend auf den Kriterien, die 1968 von der

Weltgesundheitsorganisation genehmigt und später weiter verfeinert wurden.

Alle von der flämischen Regierung seit 2008 organisierten Reihenuntersuchungen werden anhand der in den flämischen Verordnungen festgelegten Kriterien überprüft.

Reihenuntersuchungen durch andere Initiatoren, wie Gesundheitsdienstleister oder Unternehmen, sind in Flandern nur nach Genehmigung durch den zuständigen Minister zulässig. Die Arbeitsgruppe Reihenuntersuchungen berät den Minister bei solchen Bevölkerungsscreenings und stützt sich dabei auf dieselben Kriterien.

Ohne die Genehmigung des zuständigen Ministers darf keine Reihenuntersuchung durchgeführt werden.

Eine qualitativ hochwertige und verantwortungsbewusste Reihenuntersuchung erfüllt die vordefinierten Kriterien. Ob es in Ihrem Fall ratsam ist, daran teilzunehmen, hängt jedoch auch von individuellen Faktoren ab. Vielleicht ist die Untersuchung in Ihrem Fall nicht sinnvoll oder der Nutzen überwiegt nicht die möglichen Nachteile. Lassen Sie sich deshalb vorab gut informieren und sprechen Sie unbedingt mit Ihrem Arzt, falls Sie noch Fragen oder Zweifel haben.